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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen DFY.IO / LAB75 Design GmbH, im folgenden DFY.IO, und dem Käufer, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden. Sie gelten entsprechend für Werk- und Dienstleistungen. Anstelle der Lieferung der Ware tritt bei Werkleistungen die Abnahme und bei Dienstleistungen die Erbringung der Dienstleistung.

(2) Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, DFY.IO hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn DFY.IO eine Lieferung an den Käufer in Kenntnis seiner entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen vorbehaltlos ausführt.

(3) Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen zu diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen, die zwischen DFY.IO und dem Käufer zur Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind in dem Vertrag schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(4) Rechte, die DFY.IO nach den gesetzlichen Vorschriften über diese Verkaufs- und Lieferbedingungen hinaus zustehen, bleiben unberührt.

§ 2 Angebote und Auftragsbestätigung

(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Farb- und Leistungsangaben sowie sonstige Beschreibungen der Ware aus den zu dem Angebot gehörenden Unterlagen sind nur maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Vereinbarung oder Garantie einer entsprechenden Beschaffenheit der Ware dar.

(3) DFY.IO behält sich an sämtlichen Angebotsunterlagen alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Solche Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

(4) Eine Bestellung wird erst verbindlich, wenn sie von DFY.IO durch eine schriftliche Auftragsbestätigung bestätigt wurde. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellte Auftragsbestätigung, bei der Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen, gilt als schriftlich. Das Schweigen von DFY.IO auf Angebote, Bestellungen, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Käufers gilt nur als Zustimmung, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Soweit die Auftragsbestätigung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für DFY.IO nicht verbindlich.

§ 3 Lieferung

(1) Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung von DFY.IO maßgebend. Änderungen des Lieferumfangs bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von DFY.IO. Änderungen der Ware bleiben vorbehalten, soweit sie nicht erheblich und für den Käufer zumutbar sind.

(2) Teillieferungen sind zulässig.

(3) Die Vereinbarung von Lieferfristen und -terminen bedarf der Schriftform. Lieferfristen und -termine sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(4) Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch DFY.IO, jedoch nicht vor der vollständigen Beibringung der vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben, der Abklärung aller Fragen sowie dem Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der übrigen Verpflichtungen des Käufers voraus.

(5) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware bis zu ihrem Ablauf das Werk verlassen oder DFY.IO die Versandbereitschaft mitgeteilt hat. Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung.

(6) Im Falle des Lieferverzugs ist der Käufer nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, die er DFY.IO nach Eintritt des Lieferverzugs gesetzt hat, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(7) Sofern DFY.IO mit dem Käufer einen (Rahmen)-vertrag über künftige Lieferungen mit festen Lieferterminen abgeschlossen hat und der Käufer die Waren nicht rechtzeitig abruft, ist DFY.IO nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, die Ware zu liefern und in Rechnung zu stellen, vom Vertrag zurückzutreten oder, falls der Käufer schuldhaft gehandelt hat, Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.

§ 4 Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen

(1) Die in der folgenden Widerrufsbelehrung genannten Rechte gelten nur für private Ver­braucher (d.h. jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), sofern die Vorschriften des Fernabsatzgesetzes Anwendung finden (Fernabsatz­verträge). Für Unternehmer, Kaufleute, Firmen und öffentliche Einrichtungen gelten die Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB).

(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen (a) zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder (b) eindeutig auf die persönlichen Be­dürf­nisse zugeschnitten sind oder (c) zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

Beginn der Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen.

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

DFY.IO
c/o Fiebig/Hüni
Paulinenstr. 50
88046 Friedrichshafen

E-Mail-Adresse: shop[@]DFY.IO.com

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, muss der Käufer uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen muss der Käufer Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 99 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

§ 5 Gefahrübergang

(1) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben oder zum Zwecke der Versendung das Lager von DFY.IO verlassen hat. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder DFY.IO weitere Leistungen, etwa die Transportkosten oder die Aufstellung der Ware bei dem Käufer, übernommen hat. DFY.IO wird die Ware auf Wunsch des Käufers auf seine Kosten durch eine Transportversicherung gegen die vom Käufer zu bezeichnenden Risiken versichern.

(2) Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so kann DFY.IO den Ersatz des entstandenen Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen verlangen. Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem er in Annahmeverzug gerät. DFY.IO ist berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über die Ware zu verfügen und den Käufer mit einer angemessen verlängerten Frist zu beliefern.

(3) Angelieferte Ware ist vom Käufer unbeschadet seiner Mängelansprüche auch dann entgegenzunehmen, wenn sie unwesentliche Mängel aufweist.

§ 6 Preise und Zahlung

(1) Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung „ab Werk“, jedoch ausschließlich mit Verpackung. Die Verpackung wird gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht im Preis enthalten und wird in der Rechnung in der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe gesondert ausgewiesen.

(2) Bestellungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung jeweils geltenden Listenpreisen von DFY.IO berechnet.

(3) Mangels besonderer Vereinbarung ist der Lieferpreis 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu zahlen. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem DFY.IO über den Lieferpreis verfügen kann. Im Falle des Zahlungsverzugs hat der Käufer Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

(4) DFY.IO ist berechtigt, Zahlungen des Käufers zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist DFY.IO berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

(5) Gegenansprüche des Käufers berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, die DFY.IO aus der Geschäftsverbindung gegen den Käufer zustehen, Eigentum von DFY.IO. Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware für die Dauer des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

(2) Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist dem Käufer nur im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs gestattet. Der Käufer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von DFY.IO gefährdende Verfügungen zu treffen.

(3) Der Käufer tritt schon jetzt die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Ware mit sämtlichen Nebenrechten an DFY.IO ab, und zwar unabhängig davon, ob die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. DFY.IO nimmt diese Abtretung schon jetzt an.

(4) Im Falle des Zahlungsverzugs des Käufers ist DFY.IO unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, ohne vorherige Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer hat DFY.IO oder ihren Beauftragten sofort Zugang zu der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu gewähren und sie herauszugeben. Nach entsprechender rechtzeitiger Androhung kann DFY.IO die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zur Befriedigung ihrer fälligen Forderungen gegen den Käufer anderweitig verwerten.

(5) Die Verarbeitung oder Umbildung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware durch den Käufer wird stets für DFY.IO vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, DFY.IO nicht gehörenden Sachen verarbeitet, verbunden oder vermischt, erwirbt DFY.IO das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der gelieferten Ware zu den anderen verarbeiteten Sachen zur Zeit der Verarbeitung. Der Käufer verwahrt die neuen Sachen für DFY.IO. Für die durch Verarbeitung oder Umbildung entstehende Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware.

(6) DFY.IO ist auf Verlangen des Käufers verpflichtet, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten unter Berücksichtigung banküblicher Bewertungsabschläge die Forderungen von DFY.IO aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer um mehr als 20 % übersteigt. Bei der Bewertung ist vom Rechnungswert der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren und vom Nominalwert bei Forderungen auszugehen.

(7) Bei Warenlieferungen in andere Rechtsordnungen, in denen die Eigentumsvorbehaltsregelung nach Abs. 1 bis 6 dieser Regelung nicht die gleiche Sicherungswirkung hat wie in der Bundesrepublik Deutschland, räumt der Käufer DFY.IO hiermit ein entsprechendes Sicherungsrecht ein. Sofern hierfür weitere Erklärungen oder Handlungen erforderlich sind, wird der Käufer diese Erklärungen abgeben und Handlungen vornehmen. Der Käufer wird an allen Maßnahmen mitwirken, die für die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit derartiger Sicherungsrechte notwendig und förderlich sind.

§ 8 Gewährleistung

(1) Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass er die gelieferte Ware bei Erhalt überprüft und DFY.IO Mängel unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Erhalt der Ware, schriftlich mitteilt. Verborgene Mängel müssen DFY.IO unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. Der Käufer hat die Mängel bei ihrer Mitteilung an DFY.IO schriftlich zu beschreiben.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware zur Prüfung von angeblichen Mängeln auf seine Kosten an DFY.IO zu senden.

(3) Bei Mängeln der Ware ist DFY.IO nach eigener Wahl zur Nacherfüllung durch die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Ware berechtigt.

(4) Sofern DFY.IO zur Nacherfüllung nicht bereit oder in der Lage ist, kann der Käufer nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Lieferpreis mindern. Dasselbe gilt, wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, dem Käufer unzumutbar ist oder sich aus Gründen, die DFY.IO zu vertreten hat, über angemessene Fristen hinaus verzögert.

(5) Das Rücktrittsrecht des Käufers ist ausgeschlossen, wenn er zur Rück-gewähr der empfangenen Leistung außerstande ist und dies nicht darauf beruht, dass die Rückgewähr nach der Natur der empfangenen Leistung unmöglich ist, von DFY.IO zu vertreten ist oder sich der Mangel erst bei der Verarbeitung oder Umbildung der Ware gezeigt hat. Das Rücktrittsrecht ist weiter ausgeschlossen, wenn DFY.IO den Mangel nicht zu vertreten hat, statt der Rückgewähr Wertersatz zu leisten hat und Sonderanfertigungen geliefert hat.

(6) Für Mängel infolge natürlicher Abnutzung bzw. Verschleiß, unsachge-mäßer Behandlung, unsachgemäß ausgeführter Montage, Änderungen oder Reparaturen oder nicht ordnungsgemäß erfolgter Wartung der Ware durch den Käufer oder Dritte entstehen keine Mängelansprüche. Dasselbe gilt für Mängel, die dem Käufer zuzurechnen oder die auf eine andere Ursache als der ursprüngliche Mangel zurückzuführen sind.

(7) Ansprüche des Käufers auf Aufwendungsersatz anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auch ein vernünftiger Dritter gemacht hätte.

(8) Die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche des Käufers beträgt ein Jahr. Sie gilt auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung, die auf einem Mangel der Ware beruhen. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung der Ware. Die unbeschränkte Haftung der DFY.IO für Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und für Produktfehler bleibt unberührt. Eine Stellungnahme der DFY.IO zu einem vom Käufer geltend gemachten Mängelanspruch ist nicht als Eintritt in Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände anzuse-hen, sofern der Mängelanspruch von DFY.IO in vollem Umfang zurückgewiesen wird.

§ 9 Haftung

Für Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet DFY.IO unbeschränkt. Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet DFY.IO nur, sofern wesentliche Pflichten verletzt werden, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Bei Verletzung solcher Pflichten, Verzug und Unmöglichkeit ist die Haftung von DFY.IO auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen dieses Vertrages typischerweise gerechnet werden muss. Eine zwingende gesetzliche Haftung für Produktfehler bleibt unberührt.

§ 10 Produkthaftung

(1) Der Käufer wird die Ware nicht verändern, insbesondere wird er vorhandene Warnungen über Gefahren bei unsachgemäßem Gebrauch der Vertragswaren nicht verändern oder entfernen. Er ist ferner verpflichtet bei der Weiterveräußerung die Bedienungsanleitung mit zu liefern. Bei Verletzung dieser Pflichten stellt der Käufer DFY.IO im Innenverhältnis von Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, soweit der Käufer für den die Haftung auslösenden Fehler verantwortlich ist.

(2) Wird DFY.IO aufgrund eines Produktfehlers der Ware zu einem Produktrückruf oder einer -warnung veranlasst, so wird der Käufer DFY.IO unterstützen und alle ihm zumutbaren, von DFY.IO angeordneten Maßnahmen treffen. Der Käufer ist verpflichtet, die Kosten des Produktrückrufs oder der -warnung zu tragen, soweit er für den Produktfehler und den eingetretenen Schaden nach produkthaftungsrechtlichen Grundsätzen verantwortlich ist. Weitergehende Ansprüche von DFY.IO bleiben unberührt.

(3) Der Käufer wird DFY.IO unverzüglich über ihm bekannt werdende Risiken bei der Verwendung der Vertragswaren und mögliche Produktfehler informieren.

§ 11 Höhere Gewalt

(1) Sofern DFY.IO durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, insbesondere an der Lieferung der Ware gehindert wird, wird DFY.IO für die Dauer des Hindernisses sowie einer angemessenen Anlaufzeit von der Leistungspflicht frei, ohne dem Käufer zum Schadensersatz verpflichtet zu sein. Dasselbe gilt, sofern DFY.IO die Erfüllung ihrer Pflichten durch unvorhersehbare und von DFY.IO nicht zu vertretende Umstände, insbesondere durch Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen, Energiemangel, Lieferhindernisse bei einem Zulieferer oder wesentliche Betriebsstörungen, unzumutbar erschwert oder vorübergehend unmöglich gemacht wird.

(2) DFY.IO ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein solches Hindernis mehr als vier Monate andauert und die Erfüllung des Vertrages infolge des Hindernisses für DFY.IO kein Interesse mehr hat. Auf Verlangen des Käufers wird DFY.IO nach Ablauf der Frist erklären, ob sie von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen oder die Ware innerhalb einer angemessenen Frist liefern wird.

§ 12 Geheimhaltung

Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen gegenseitig zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers auf Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von DFY.IO möglich.

(2) Für die Rechtsbeziehungen des Käufers zu DFY.IO gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Ge-schäftsbeziehung zwischen DFY.IO und dem Käufer ist der Sitz von DFY.IO. DFY.IO ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Käufers sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.

(4) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Käufers und von DFY.IO ist der Sitz von DFY.IO.

(5) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, sofern die Vertragsparteien die Angelegenheit von vorne herein bedacht hätten.